Die Republik Kasachstan hat das Visa für Staatsbürger von Australien, Ungarn, Italien, Monaco, Belgien, Spanien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Malaysia, Vereinigte Arabische Emirate, Singapur, Großbritannien, Vereinigte Staaten von Amerika, Deutschland, Finnland, Frankreich, Schweiz und Japan einseitig aufgehoben.
In diesem Zusammenhang können sich die Bürger der o.a. Länder im Zeitraum vom 16. Juli 2015 bis 31. Dezember 2017 in Kasachstan ohne Visum bis zu 15 Tagen aufhalten.
Sollte eine begründete Notwendigkeit des weiteren Aufenthaltes der Investoren und der Geschäftsleute der o.g. Länder in der Republik Kasachstan über 15 Tage bestehen, so können sie ein Visum der Kategorie „Geschäftsvisum“ bei den Innenbehörden der Republik Kasachstan (Migrationspolizei) beantragen. Sollten die Investoren in der Republik Kasachstan auf längere Zeit aufhalten, so können sie ein Visum der Kategorie «Investitionsvisum» im Außenministerium der Republik Kasachstan beantragen.
Um das Visum für Kasachstan zu beantragen, bitte senden Sie uns folgende Antragsunterlagen zu:
Meldepflicht: Bei Aufenthalten von mehr als 5 Tagen müssen sich alle Ausländer innerhalb von 5 Tagen bei der UMP (Behörde für Pass- und Visaangelegenheiten) registrieren lassen. Zu beachten ist hierbei, dass sich Reisende an jedem Ort Kasachstans registrieren lassen müssen. Eine Registrierung nur am Ankunftsort genügt nicht.
Wenn es sich um eine Geschäftsreise handelt, muss der Pass durch den kasachischen Geschäftspartner, der im Sichtvermerk als „aufnehmende Person/Firma in Kasachstan“ verzeichnet ist, registriert werden. Der Geschäftspartner haftet für den weiteren Aufenthalt auf dem Territorium Kasachstans bis zur Ausreise; bei Privatreisen werden die Besucher bei den Behörden des Innenministeriums von der einladenden Person registriert; bei touristischen Aufenthalten können sich Reisende in Hotels registrieren lassen.
Visagebühren für Staatsangehörige von Deutschland, Frankreich, Finnland, Italien Lichtenstein Österreich, Spanien.
Konsulatdienste |
Visumdauer |
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Tourismus / Privat (einfach) |
Bis 30 Tage kein Visum erforderlich |
0,00 € |
Erforderlich : REISEPASS mit einem Ablaufdatum von mindestens 6 Monaten am Ende der Reise |
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Bearbeitung: Arbeitstage |
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10 -15 Tage |
3 - 5 Tage |
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Tourismus / Privat (einfach) |
Bis 90 Tage |
135€ |
Nach Anfrage |
Privatvisum B8 (einfach) |
Bis 90 Tage |
150 € |
Nach Anfrage |
Touristenvisum (zweifach) |
Bis 90 Tage |
155 € |
Nach Anfrage |
Geschäftsvisum (mehrfach) |
1 Jahr |
255 € |
Nach Anfrage |
Die Einreise in Weissrussland erfolgt mit einem gültigen Visum, das bei einer konsularischen Dienststelle von Weissrussland durch unsere Firma, rechtzeitig vor der Reise beantragt werden soll. Visa für die Einreise in andere GUS-Staaten werden von deren Konsulaten ausgestellt. Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt, gilt für einen bestimmten Termin und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise in/aus Weissrussland (außer Dauervisa). Bei kombinierten touristischen Reisen (Weissrussland - Russland - Weissrussland usw.) mit einer zweimaligen Einreise nach Weissrussland soll also ein zweifaches Visum beantragt werden.
Preisliste
Visum-Arten |
Visumdauer |
Bearbeitung: Arbeitstage |
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7-15 Arbeitstage |
48 Stunden |
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Touristenvisum |
bis 30 Tage |
90 € |
140 € |
Touristenvisum für Kinder |
25 € |
35 € |
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Transitvisum (1 mal) |
bis 2 Tage |
37 € |
70 € |
Transitvisum für Kinder |
bis 4 Tage |
25 € |
35 € |
Transitvisum (2 mal) |
bis 4 Tage |
47 € |
80 € |
Transitvisum (multi) |
bis zu 1 Jahr |
64 € |
119 € |
Privatvisum |
85 € |
150 € |
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Privatvisum mit Einladung für Kinder |
35 € |
50 € |
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Geschäftsvisum (einfach) |
bis 30 Tage |
84 € |
150 € |
Geschäftsvisum (zweifach) |
bis 30 Tage |
109 € |
209 € |
Geschäftsvisum (mehrfach) |
bis 90 Tage |
149 € |
275 € |
Bemerkungen:
1. Preisänderungen und Irrtum vorbehalten!
2. Eine dringende Visumbearbeitung ist nicht immer möglich. Jeder Konkrete Vorfall bedarf einer Sonderabsprache.
Benötigte Unterlagen
Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.
Für Kinder, die nicht im Reisepass der Eltern eingetragen sind, wird eine Gebühr in 100%-iger Höhe des Visumspreises erhoben.
Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag.
Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.
Ein Passbild (keine Ablichtungen), Format 3x4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.
Die Einreise in die Russische Föderation (RF) erfolgt mit einem gültigen Visum, das bei einer konsularischen Dienststelle der Russischen Föderation durch unsere Firma, rechtzeitig vor der Reise beantragt werden soll. Visa für die Einreise in andere GUS-Staaten werden von deren Konsulaten ausgestellt. Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt, gilt für einen bestimmten Termin und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise in die/aus der RF (außer Dauervisa). Bei kombinierten touristischen Reisen (Russland – Baltikum - Russland usw.) . . . . .
Preisliste
Konsulatdienste |
Visumdauer |
Bearbeitung: Arbeitstage |
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10 -15 |
2 - 3 |
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Elektronisches Visum |
bis 16 Tage |
85€ |
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Touristenvisum (einfach) |
bis 30 Tage |
159 € |
Nach Anfrage |
Touristenvisum (zweifach) |
bis 90 Tage |
175 € |
Nach Anfrage |
Geschäftsvisum (zweifach) |
bis 90 Tage |
185 € |
Nach Anfrage |
Bearbeitung: Arbeitstage |
|||
21 |
10 - 12 |
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Geschäftsvisum (mehrfach) |
1 Jahr |
299 € |
Nach Anfrage |
Geschäftsvisum (mehrfach) |
2 Jahre |
320 € |
Nach Anfrage |
Einladungskosten fïr Touristen und Geschïftsreisenden sind im Preis eingeschlossen
Bemerkungen:
1. Preisänderungen und Irrtum vorbehalten!
2. Eine dringende Visumbearbeitung ist nicht immer möglich. Jeder Konkrete Vorfall bedarf einer Sonderabsprache. Kontakt...
3. Zahlungsart: nur Vorauszahlung per Rechnung.
Benötigte Unterlagen
Sehr geehrte Damen und Herren
ab dem 1. November 2010 sind für deutsche Staatsbürger aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit die Veränderungen des Beantragungsverfahrens von einigen Arten von Visa eingeführt.
1. Für die Beantragung von Visa für Privat- oder Touristen- Reise werden bei der Antragstellung der Auszug von der Bankrechnung oder andere Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat verlangt (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung (im Original), Registrierung der eigenen Firma (Original mit einfacher Kopie), Nachweis von Wohneigentum usw.).
2. Für die Beantragung von Visa für Geschäftsreisen werden verlangt:
* (bei selbständig Erwerbstätigen) Vorlage und Kopie der Registrierung der eigenen Firma;
* (bei Angestellten oder Arbeitern) Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise nach Russland ergeben.
Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderpaß (unbedingt mit Lichtbild) Der Reisepass soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.
Ein VISUMANTRAG soll in der deutschen oder russischen Sprache mit Kugelschreiber in Blockschrift ausgefüllt oder mit Hilfe von PC und Drucker (oder mit Schreibmaschine) ausgedruckt werden. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein. Zum Ausdrucken des Visumantrages nutzen Sie bitte Adobe Reader Software. Senden sie Visumantrag auf unsere E-Mail Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der Visumantrag soll auf DIN A4 Blatt ausgedruckt werden ohne Mastabänderung.
Ein Passbild. Auf dem Visumantrag soll das Foto unbedingt mit Klebstoff und ausschließlich im dafür vorgesehenen Feld befestigt werden. Das Foto soll u.a. nicht früher als 6 Monate vor der Visumbeantragung gemacht werden.
Die allgemeinen Forderungen zu den Fotos, die bei der Visumbeantragung eingereicht werden sollen, entsprechen vollkommen den gleichen Forderungen bei der Beantragung des deutschen biometrischen Reisepasses.
Bei einer dringenden Visumbearbeitung müssen Ticketkopie oder Buchungsbestätigung beigefügt werden.